Gilda Moll
Weingut
St. Martin
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St. Martin
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Corona-Verordnungen RLP

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gilt (Stand 11.03.22):
Der Aufenthalt von Weinverkauf im Innenbereich MIT Verkostung ist erlaubt unter folgenden Auflagen:

- 3G Es muss eine vollständige Impfung, eine Genesenenbescheinigung oder  
ein negativer Coronatest vorgelegt werden (bitte informieren Sie sich aktuell unter Südliche Weinstraße).

- coronabedingt stehen uns nur wenige "Probiertische" zur Verfügung.
Damit es nicht zu längeren Wartezeiten für andere Kunden kommt, bitten wir um angepasste Aufenthaltsdauer.

- bitte mit Voranmeldung zur besseren Planung

- mind. 1,5m Abstand halten + Maskenpflicht (außer während der Verkostung)
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