Corona-Verordnungen RLP
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gilt (Stand 11.03.22):
Der Aufenthalt von Weinverkauf im Innenbereich MIT Verkostung ist erlaubt unter folgenden Auflagen:
- 3G Es muss eine vollständige Impfung, eine Genesenenbescheinigung oder
ein negativer Coronatest vorgelegt werden (bitte informieren Sie sich aktuell unter Südliche Weinstraße).
- coronabedingt stehen uns nur wenige "Probiertische" zur Verfügung.
Damit es nicht zu längeren Wartezeiten für andere Kunden kommt, bitten wir um angepasste Aufenthaltsdauer.
- bitte mit Voranmeldung zur besseren Planung
- mind. 1,5m Abstand halten + Maskenpflicht (außer während der Verkostung)